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Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen nach § 20 h SGB V

  • Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sowie die der Selbsthilfekontaktstellen durch immaterielle, sächliche und finanzielle Hilfen. Mit der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen tragen die Krankenkassen und ihre Verbände dem gestiegenen Stellenwert der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe Rechnung und leisten einen erheblichen Beitrag zu ihrer Stärkung und Planungssicherheit.

Siehe www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de

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