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Stadt- und Landkreise

Kommunale Suchthilfenetzwerke – Einbeziehung von BetroffenenvertreterInnen

Die BWAG bezieht sich auf die Entwicklung Kommunaler Suchthilfenetzwerke (KSHN), welche durch das Sozialministerium initiiert wurde. Ziel ist eine verbindliche Vernetzung der Suchtversorgung innerhalb der Landkreise im Interesse effizienter Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen.
Da Hilfen für suchtkranke Menschen in besonderem Maß auf die Mitwirkungs- und Veränderungsbereitschaft der Betroffenen sowie der Personen ihres sozialen Umfelds angewiesen sind, entwickelte die BWAG das Konzept der Betroffenenvertretung: Mitarbeiter der Selbsthilfeverbände bringen die Interessen betroffener Menschen vor dem Hintergrund ihrer eigenen Selbsthilfeerfahrung in die fachlichen und politischen Entwicklungen ein.
Die BWAG lädt die Stadt- und Landkreise ein, die Kompetenz dieser Betroffenenvertreter in die Entwicklung ihrer Kommunalen Suchthilfenetzwerke einzubeziehen.

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