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Statements und Resolutionen

Juli 2017

Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot soll fallen

Die Landesregierung Baden-Württemberg plant eine Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung, das sogenannte „Nächtliche Alkoholverkaufsverbot“ soll gekippt werden. Zu diesem Vorhaben wendet sich die BWAG an das Innenministerium Baden-Württemberg. Sie schreibt aus Sicht der Menschen und Familien, denen Alkohol im umfassenden Sinn zum Verhängnis geworden war und die dank einer Sucht-Reha-Maßnahme und der Teilnahme an einer Sucht-Selbsthilfegruppe heute wieder ein normales Leben führen können.

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ladenöffnung in Baden-Württemberg

Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom März 2010, bekannt als „Nächtliches Alkoholverkaufsverbot“, soll laut Koalitionsvertrag gekippt werden.

Das Gesetz ist eine wirksame Maßnahme der Schadensbegrenzung sowie Sucht- und Gewaltprävention. Soll diese nun tatsächlich aufs Spiel gesetzt werden?

Der Entwurf geht davon aus, dass durch die Änderung des Gesetzes „keine erheblichen Auswirkungen auf die … sozialen Verhältnisse zu erwarten“ sind.

Diesem Denkansatz widerspricht die BWAG vehement, denn die geplante Gesetzesänderung hat lediglich die offensichtlichen Auswirkungen missbräuchlichen Alkoholkonsums im Blick, nicht jedoch die familiären Auswirkungen hinter Wohnungstüren.

Ein Wegfall des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots begünstigt nicht nur das destruktive Verhalten missbräuchlich und krankhaft Alkohol konsumierender Menschen, sondern verschärft in hohem Maß die Lebenssituation unzähliger Familien und insbesondere von Kindern, die keine politische Lobby haben, die sich für ihren Schutz einsetzt.

 

Die durch das Alkohol-Nachtverkaufsverbot vordergründig Betroffenen sind suchtkranke Menschen. Deren suchtspezifisches Verhalten ist es, ihre Alkoholvorräte gerade bei Nacht aufzufüllen und durch den ständigen Wechsel der Tankstellen u. a. Einkaufsstätten sowohl eine soziale Auffälligkeit zu vermeiden wie auch jeglicher Intervention durch ihre Umwelt zu entgehen.

Die hinter den Kulissen Betroffenen sind eine hohe Dunkelziffer angehöriger Partner, Eltern und Kinder, die den alkoholbedingten Ausfällen in Form von psychischer Gewalt, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen u. ä. hilflos ausgeliefert sind.

Es ist eine fragwürdige politische Haltung, vorrangig wirtschaftliche Interessen über das Wohl und den Schutz unzähliger Betroffener und Angehöriger zu stellen. Und es ist eine fatale Fehleinschätzung der Suchterkrankung, wenn bei missbräuchlich konsumierenden sowie bei alkoholkranken Menschen das Verantwortungsbewusstsein mündiger Bürger vorausgesetzt wird.

Fakt ist – und diese Erfahrung haben wir mit unseren Familien auf leidvolle Weise gemacht – dass missbräuchlich Konsumierende immer weniger und suchtkranke Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihren Alkoholkonsum und die daraus resultierenden Verhaltensweisen verantwortlich zu steuern.

Unser Denken und Streben als suchtkranke Menschen richtete sich aufgrund unseres zwanghaften körperlichen und seelischen Verlangens, je tiefer wir in die Suchtdynamik hineingerieten, umso mehr der Beschaffung und Vorratssicherung alkoholischer Getränke. Für uns ging es darum, unsere Entzugserscheinungen zu jeder Tages- und Nachtzeit zu bekämpfen. Die Zeiten des Genusses waren längst Vergangenheit und das Ergehen unserer Partner und das Kindeswohl unseres Nachwuchses war uns dabei zunehmend gleichgültig.

Resümee

  1. Der gesunde Bürger benötigt keine nächtlichen Einkaufsmöglichkeiten. Er ist in der Lage, sein Trinkverhalten zu steuern und seine Einkäufe zu normalen Geschäftszeiten zu tätigen. Und sollte bei einem gemütlichen Abend tatsächlich der Vorrat an Alkoholika einmal ausgehen – wo ist das Problem?
  1. Eine Einschränkung der nächtlichen Verfügbarkeit von Alkoholika ist eine wirksame Schadensbegrenzung sowohl für Kommunen wie von Sucht betroffene Familien.
  1. Die Landesregierung muss nicht nur für eine florierende Wirtschaft sorgen, sie hat auch eine Fürsorgepflicht für die Schwachen der Gesellschaft.
  1. Das durch die Landesregierung gesetzte Signal „keine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Alkohol“ soll erhalten bleiben. Daher fordert die BWAG die Landesregierung auf, die genannten Gesetze voneinander abzukoppeln und das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in der bisherigen Form beizubehalten.

Zahlen

2,65 Mio. Kinder leben mit einem alkoholabhängigen und 30–40.000 Kinder mit einem drogenabhängigen Elternteil (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 2014)

Eine Suchterkrankung erfasst das gesamte Familiensystem, Kinder suchtkranker Eltern erleben eine gravierende Beeinträchtigung und Gefährdung ihrer persönlichen Entwicklung.

In Deutschland gehen wir von 2,6 Millionen Kindern aus, die dauerhaft oder zeitweise von der Alkoholabhängigkeit mindestens eines Elternteils betroffen sind.

In Baden-Württemberg gehen wir von rund 150.000 betroffenen Kindern unter 15 Jahren aus (jedes 7. Kind) aus. Jedes dritte Kind in einer alkoholbelasteten Familie erfährt regelmäßig physische Gewalt – als Opfer und/oder Zeuge (Klein & Zobel, 2001) – und fast

50 % aller kinderpsychiatrischen Patienten einer ambulanten Praxis haben ein suchtkrankes Elternteil (Rosen-Runge, 2002).

 

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