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Sucht-Selbsthilfegruppen und Seminare dürfen unabhängig einer Corona-Bundesnotbremse stattfinden

Sommer 2021 Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat die Sucht-Selbsthilfe und die Seminararbeit dazu als unverzichtbar eingestuft. Danach zählen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen aufgrund ihrer meist komplexen psychischen und somatischen Erkrankungen, oft auch wegen psychosozialer Probleme, zu den besonders vulnerablen Gruppen. Im Hinblick auf Einschränkungen in der Suchtselbsthilfe während der Corona-Pandemie soll die Versorgungskette durch die Selbsthilfe möglichst durchgängig erhalten bleiben.

In der Stellungnahme zu einer Anfrage der BWAG teilt das Sozialministerium die Auffassung, dass Suchthilfe stark durch persönliche therapeutische Beziehungsarbeit geprägt ist und Ausnahmeregelungen erfordert.

Auch die Fortsetzung der Seminararbeit in der Sucht-Selbsthilfe wird für künftige Fälle (bei Einschränkungen oder Schließungen während einer Pandemie) als zwingend erforderlich und unaufschiebbar eingestuft. Da diese der „Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs sowie der sozialen Fürsorge dient“ (Corona-Verordnung), kann sie stattfinden und wird von der Bundes-Notbremse nicht berührt.

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