Zentrale Gesprächsinhalte des Jahres 2003 waren Veränderungen in der Verteilung der Landesglobalmittel an die Selbsthilfe sowie ihre Förderung gemäß § 20, 4 SGB V durch die Krankenkassen. In 2004 informierte die BWAG über die Veränderungen in der hauptamtlichen Suchtkrankenhilfe sowie ihre Auswirkungen für die Selbsthilfe und nannte als besondere Herausforderung die Kooperation mit den Fachdiensten. Hilfesuchende müssten wieder mehr in die Selbsthilfe vermittelt werden, denn SIE ist die einzige „Beziehungskonstante“ im gesamten Feld der Suchtkrankenhilfe. Die „Rahmenbedingungen“ der Selbsthilfe wie Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Unentgeltlichkeit sowie die Gehstruktur (Hausbesuche) bieten eine Ressource, die der Hilfesuchende jederzeit und ohne bürokratische Begrenzung nutzen kann. Langfristige Beziehungsangebote und Begleitung vom Erstkontakt über die Therapie bis zur Nachsorge ergänzen das Angebot der Fachdienste für Suchtkranke und Angehörige gleichermaßen. Selbsthilfe mit diesen Spezifika müsse im Behandlungsverbund ihren ganz spezifischen Platz einnehmen, so die Aussage der damaligen Sozialministerin Tanja Gönner.
Kernthema des Gesprächs im Jahr 2008 war neben der Beziehungspflege die permanente Herausforderung für die Selbsthilfe, die Aufgaben der Basisarbeit in den Selbsthilfegruppen mit den Aufgaben der Verbandsebene zu vereinbaren.
Die Selbsthilfe bekommt die zeitliche und inhaltliche Reduzierung der Reha-Maßnahmen schmerzhaft zu spüren und nur stabile Gruppen können diese sowie weitere Herausforderungen wie die Integration Drogenabhängiger, Sucht im Alter, Suchtprävention und Familienarbeit bewältigen. Vor diesem Hintergrund sind Begleitung und Weiterbildung der ehrenamtlich Mitarbeitenden eine dauerhafte und nicht zu vernachlässigende Aufgabe für die Verbände.
Die Tatsache, dass Politik und soziale Dienste zunehmend auf ehrenamtliche Unterstützung angewiesen sind, stellt für die Ehrenamtlichen einen hohen menschlichen und zeitlichen Anspruch dar. Die Bereitschaft nachwachsender Mitarbeitern zu Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit wird jedoch weniger.
Die Kooperation zwischen Selbsthilfe und Fachdiensten fordert immer auch eine Abgrenzung des Ehrenamts zu den hauptamtlichen Beschäftigten und Diensten und nur dort, wo Selbsthilfe selbstbewusst zu ihrer „Besonderheit“ steht, ist und bleibt sie Partner im Verbund des Hilfesystems.
Im Jahr 2008 wurde erstmals das Thema „Betroffenenvertretung in kommunalen Suchthilfenetzwerken“ und die damit verbundene neue Aufgabe für die Selbsthilfeverbände benannt.
Im März 2012 fand in offener und vertrauensvoller Atmosphäre ein Gespräch mit Sozialministerin Frau Altpeter und Mitarbeiterinnen im Sozialministerium statt.
Die unterschiedliche Zugehörigkeit der Suchtselbsthilfeverbände, die in der BWAG zusammengeschlossen sind, deren je eigene Tradition, aber vor allem der gemeinsame Auftrag wurde aufgezeigt. Die aktuelle Herausforderung, junge Suchtkranke zu erreichen, fordert alle Verbände gleichermaßen heraus.
Recht schnell nahm Frau Altpeter Bezug auf die Resolution vom Juni 2009 und machte deutlich, dass trotz gewisser Sparzwänge die Betroffenen – und nicht nur die hauptamtlich-fachdienstlichen Player – an der gesundheits- und suchtpolitischen Entwicklung im Lande beteiligt werden müssen. Inhaltliche Auseinandersetzung UND gegenseitiges Verständnis sind entscheidend, ergänzende Angebote sind wichtiger als Frontenbildung.
Im Blick auf die Betroffenenvertretung in Kommunalen Suchthilfenetzwerken bittet die BWAG um politische Unterstützung, wo es um die Festschreibung von Qualitätsstandards geht. Dabei ist es zentrales Anliegen der Selbsthilfe, ihre Beteiligung im Sinne der „Betroffenenvertretung“ als Qualitätsmerkmal festzuschreiben.
Der direkte Kontakt der BWAG zur Sozialpolitik bietet immer wieder die Möglichkeit eines gegenseitigen Update. Dabei wissen sich die Vertreter der BWAG den Anliegen der von Sucht betroffenen Menschen – Suchtkranken und Angehörigen gleichermaßen – verpflichtet und werden auf politischer Ebene auch künftig dafür einstehen.