
Mitgliedschaft
Voraussetzungen zur Mitgliedschaft
- Verband auf Landesebene
- Prämisse Abstinenz
- Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
- Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe im Rahmen des Behandlungsverbundes
- Verbandsgröße von mindestens 10 Selbsthilfegruppen
- Vorlage von Satzung und Jahresbericht mit Benennung des Vorstandes
- Schriftlicher Aufnahmeantrag
- Der Landesverband soll fünf Jahre bestehen
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand der BWAG.
Ein Gaststatus eines beantragenden Verbandes ist vor Ablauf des fünfjährigen Bestehens möglich. Bei Beantragung entscheidet die BWAG im Einzelfall.