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Aktionswoche Alkohol 2024

Die 5 Verbände der Sucht-Selbsthilfe fordern neue Regelungen zum Umgang mit Alkohol in Deutschland.

Die Sucht-Selbsthilfeverbände sind sich einig, dass der Schutz der Gesundheit Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Alkoholindustrie haben muss und dass verhaltenspräventive Maßnahmen durch weitere wirksame Maßnahmen ergänzt werden müssen. Die Verbände fordern, dass die alkohlbedingten Gesundheitsschäden vermindert werden müssen.

1. Forderung: Alkolische Getränke müssen teurer werden.

2. Forderung: Die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke muss verringert werden.

3. Forderung: Werbung und Sponsoring für alkholische Getränke müssen eingeschränkt und stärker reguliert werden.

4. Forderung: Alkoholische Getränke müssen mit Warnhinweisen etikettiert werden. Der Inhalt von alkoholischen Getränken muss wie bei Lebensmitteln generell angegeben werden.

Weitere Themen, die im Papier der 5 Verbände angesprochen werden sind:

  • Schäden des Alkoholkonsums für unbeteiligte Dritte
  • Opfer von (häuslicher) Gewalt
  • (Sexualisierte) Belästigung durch Angetrunkene
  • Verletzte und Tote bei Straßenverkehrsunfällen
  • Kinder, die mit Fetaler Alkoholspektrumsstörung geboren werden.

Versorgung Suchtkranker ist gefährdet

Die Nachrichten, die uns derzeit erreichen versetzen uns geradezu in Alarmbereitschaft. Die Versorgung suchtkranker Menschen scheint auf breiter Ebene gefährdet.

Waren es zum Ende des Jahres 2022 die Meldungen, dass erste Kliniken in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker bereits geschlossen haben, so sind es jetzt Berichte darüber, dass sich die Wartezeiten erheblich verlängert haben, Behandlungsplätze reduziert bzw. zuständige Abteilungen geschlossen wurden.

 

Alarmmeldung - Einrichtungen schließen

Einrichtungen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker schließen. Eine Alarmmeldung für die BWAG, die sich mit einem Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin wendet. Die Hilfe und Versorgung für Abhängigkeitskranke und deren Familien muss erhalten bleiben und bedarfsorientiert ausgebaut werden.

Dank des Drogenbeauftragten Burkhard Blienert

Burkhard Blienert bedankt sich im Schreiben vom 21.4.2022

„Vor uns liegen große Aufgaben. Mir ist es dabei wichtig, dass wir auch den Umgang mit „althergebrachten“ Suchtmitteln wie Alkohol und Tabak hinterfragen. Im Koalitionsvertrag konnten wir hierzu festhalten, die Regelungen für Marketing und Sponsoring von Alkohol und Tabak zu verschärfen. […] Umso mehr freue ich mich daher über Ihren Zuspruch sowie Ihre fachkundige, und, sofern erforderlich, auch kritische Unterstützung auf dem vor uns liegenden Weg.“

 

 

Gratulation dem neuen Drogenbeauftragten Burkhard Blienert

Die BWAG gratuliert dem neu gewählten Drogenbeauftragten Burkhard Blienert und wünscht ihm für seine Aufgaben Freude und die nötige Entschlossenheit. Sie unterstützt sein Anliegen, die Neuregelung beim Verkauf von Bier und Wein an junge Menschen auf die Agenda zu setzen, dieses „heiße Eisen“ verantwortlich zu prüfen und nach adäquaten Lösungen zu suchen.

Außerdem verweist sie auf die nach ihrer Ansicht unpassende Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel, zumal diese Werbung viel zu oft an prominenter Stelle platziert ist; so z. B. im Fernsehen oft direkt vor Ausstrahlungen von Sportveranstaltungen. Auch die Bandenwerbung in Stadien und bei Sportveranstaltungen hält die BWAG für absolut unangebracht.

 

Sucht-Selbsthilfegruppen und Seminare dürfen unabhängig einer Corona-Bundesnotbremse stattfinden

Sommer 2021 Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat die Sucht-Selbsthilfe und die Seminararbeit dazu als unverzichtbar eingestuft. Danach zählen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen aufgrund ihrer meist komplexen psychischen und somatischen Erkrankungen, oft auch wegen psychosozialer Probleme, zu den besonders vulnerablen Gruppen. Im Hinblick auf Einschränkungen in der Suchtselbsthilfe während der Corona-Pandemie soll die Versorgungskette durch die Selbsthilfe möglichst durchgängig erhalten bleiben.

In der Stellungnahme zu einer Anfrage der BWAG teilt das Sozialministerium die Auffassung, dass Suchthilfe stark durch persönliche therapeutische Beziehungsarbeit geprägt ist und Ausnahmeregelungen erfordert.

Auch die Fortsetzung der Seminararbeit in der Sucht-Selbsthilfe wird für künftige Fälle (bei Einschränkungen oder Schließungen während einer Pandemie) als zwingend erforderlich und unaufschiebbar eingestuft. Da diese der „Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs sowie der sozialen Fürsorge dient“ (Corona-Verordnung), kann sie stattfinden und wird von der Bundes-Notbremse nicht berührt.

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