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Handbuch

Suchthilfeverbände

 

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Suchthilfe im wesentlichen von Akteuren betrieben, die sich im Laufe der Zeit in den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege organisierten - als Gegenüber zur Öffentlichen Wohlfahrtspflege, deren Verantwortung inzwischen im wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern verbindlich fixiert worden ist. Die Freie Wohlfahrtspflege definiert sich in Abgrenzung zu gewerblichen Leistungserbringern als vorrangig dem Gemeinwohl verpflichtet.

Zu den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zählen Caritas und Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt, der PARITÄTISCHE, das Deutsche Rote Kreuz und die Israelitische Religionsgemeinschaft (einen entsprechenden Dachverband der Muslime gibt es noch nicht.) Bis auf den PARITÄTISCHEN haben alle genannten Verbände für die Landesteile Baden und Württemberg eigenständige Verbände. Auch sind sie alle in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen. Solche Zusammenschlüsse der LIGA-Verbände gibt es auch auf der Ebene der einzelnen Stadt- und Landkreise, und aufgrund der Verwaltungsstrukturreform haben diese „Kreisligen“ eine wachsende Bedeutung.

Die einzelnen LIGA-Verbände bilden sich aus Mitgliedern (Einrichtungsträgern), die sich entweder aufgrund ihrer kirchlichen Trägerschaft oder aus der Identifizierung mit sozialpolitischen oder weltanschaulichen Profilen für die einzelnen Verbände entschieden haben; die Verbände haben unterschiedliche Eingriffsmöglichkeiten in die Arbeit ihrer Mitglieder.

Aus den LIGA-Verbänden sind in Baden-Württemberg das Deutsche Rote Kreuz und die Israelitische Religionsgemeinschaft nicht mit Mitgliedseinrichtungen im Bereich der Suchthilfe vertreten; Suchthilfeverbände sind bei uns also: der PARITÄTISCHE (30,6%), das DW Württemberg (30,1%), der Caritasverband Rottenburg-Stuttgart (13,1%), der Caritasverband Freiburg / AGJ(10,9%), das DW Baden (10,9%) und die AWO (4,4%) – die Prozentangaben beziehen sich auf die Gewichtung der Verbände im Verteilerschlüssel der LSS. Der bwlv als eine strukturelle Sonderkonstruktion v.a. im badischen Landesteil ist aufgrund seiner früheren Anbindung an den Landeswohlfahrtsverband Baden der größte Suchthilfeträger im Land und Mitglied im PARITÄTISCHEN.

In den einzelnen Suchthilfeverbänden sind Fachreferentenstellen für den Bereich der Suchthilfe vorhanden, allerdings mit in den einzelnen Verbänden sehr unterschiedlichen Kapazitäten und Steuerungsbefugnissen.

 

Auf Landesebene haben sich die genannten Suchthilfeverbände in der Landesstelle für Suchtfragen zusammengeschlossen, die ein Fachausschuss der LIGA ist. Die Selbsthilfe ist über ihre jeweilige Mitgliedschaft in den einzelnen Suchthilfeverbänden implizit in der LSS vertreten; inzwischen gibt es aber auch einen regelmäßigen Arbeitskontakt zwischen der LSS und der BWAG.

Die Suchthilfeverbände und die LSS werden – unabhängig von der Förderung der LIGA-Verbände insgesamt – vom Land und der DRV BW gezielt gefördert.

In den einzelnen Bundesländern haben die Landesstellen Sucht ganz unterschiedliche Rechtsformen und Beteiligungen, sind also in ihrer Leistungsfähigkeit nur bedingt miteinander vergleichbar.

Auf Bundesebene haben die einzelnen Suchthilfeverbände Vertretungsstrukturen sowohl als Fachreferate innerhalb der Wohlfahrtsverbände wie auch teilweise als Fachverbände (GVS für die Diakonie, CaSu für die Caritas, fdr für den PARITÄTISCHEN). Als gemeinsames Instrument für die politische Lobbyarbeit und eine suchtbezogene Öffentlichkeitsarbeit nutzen alle diese Institutionen der Suchthilfe auf Bundesebene die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), in der alle wesentlichen Akteure aus der Suchthilfe und der Suchtselbsthilfe vertreten sind. Angesichts sehr unterschiedlicher Teilinteressen der einzelnen Mitglieder, aber auch einer oft sehr unterschiedlichen Versorgungsstruktur in den einzelnen Bundesländern wird die DHS teilweise als recht entfernt vom Alltag der Beratungsstellen erlebt.

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