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Handbuch

Kommunale Suchtbeauftragte (KSB)

 

Die Notwendigkeit einer fachlichen Vernetzung der Hilfen für Menschen mit Abhängigkeitsstörungen wird seit langem gesehen. In der Aufbauphase der psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke (PSB) seit 1978 überwog zunächst die Vorstellung, dass mit diesen neuen Beratungsstellen und ihren spezifisch qualifizierten Fachkräften in allen Landkreisen umfassend qualifizierte „Kompetenzzentren“ für die ambulante Versorgung geschaffen worden seien. Schon bald aber zeigte sich, dass auch diese PSBs allein nicht alle notwendigen Hilfen und suchtpräventiven Aktivitäten im Sozialraum koordinieren konnten. Schon in den 90er Jahren hatte das Land deshalb die Einrichtung von Arbeitskreisen Sucht in Verantwortung der Landkreise und die Schaffung von „kommunalen Beauftragten für Suchtprophylaxe“ (BfS) empfohlen. Diese Fachkräfte wurden von Land, Kommunen und Krankenkassen finanziert. Wegen der Veränderung der dafür notwendigen Rechtsgrundlage im SGB V (1996) wurde eine finanzielle Neuregelung notwendig, aber auch inhaltlich zeigte sich, dass die Aktivitäten zur Suchtprophylaxe stärker mit den Leistungen der Suchthilfe verzahnt werden mussten. Das Land startete deshalb 1997 eine Modellinitiative mit dem Ziel, die Suchtprävention in den Gesamtzusammenhang gemeindebezogener Hilfen besser einzugliedern, an dem sich über die Hälfte der Stadt- und Landkreise beteiligte. Entsprechend dieser Erweiterung der bisherigen Aufgaben um eine Koordination der Suchthilfen firmierten diese Fachkräfte nun als Kommunale Suchtbeauftragte / Beauftragte für Suchtprophylaxe (KSB/BfS). Das bis 2001 laufende Modellprojekt zur „Koordination und Verzahnung von Prävention, Beratung, Selbsthilfe und Rehabilitation in der Suchthilfe“ wurde wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Als Ergebnis dieser Auswertung hat das Land seine Förderrichtlinien im Jahr 2002 aktualisiert. Allerdings wurde seitdem die Mitfinanzierung der Krankenkassen immer wieder in Frage gestellt: inzwischen haben sich einige gesetzliche Krankenkassen ganz aus dieser Kofinanzierung herausgezogen.

 

Die KSB haben eine letztlich nur wenig definierte Aufgabe / Zielperspektive, die sich zwischen der Initiierung und Durchführung von Suchtpräventionsaktivitäten und dem Bemühen um eine fachliche Weiterentwicklung der bestehenden Hilfeangebote bewegt. Die KSB haben in den kommunalen Hierarchien sehr unterschiedliche Gewichtungen und damit auch eigenständige Steuerungskompetenzen. Sie haben gegenüber den freien Trägern in der Suchthilfe, der Medizin oder auch der Eingliederungshilfe natürlich keinerlei Weisungsbefugnis. Fachlich wird ihre Position teilweise dadurch erschwert, dass es inzwischen auch Netzwerke im Bereich der Psychiatrie und neuerdings kommunale Gesundheitskonferenzen gibt, ohne dass die Schnittstellen bzw. Über- und Unterordnungen dieser Gremien geklärt wären. Die Personalfluktuation auf diesen Stellen ist nachvollziehbar teilweise erheblich. Auch wenn einige KSB aufgrund ihrer schon langen Tätigkeit Experten auch für Themen der Suchthilfe sind, sind doch die allermeisten dieser Fachkräfte inhaltlich auf den Themenbereich der Suchtprävention orientiert und haben insofern eher wenig strategische Ideen zur Weiterentwicklung der ambulanten Suchthilfelandschaft.

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