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BWAG-Statement zum nächtlichen Alkoholverbot findet kein Gehör

Die Argumentation der BWAG-Stellungnahme findet leider
keine Beachtung. Die Landesregierung hat das nächtliche
Alkoholverkaufsverbot mit Wirkung zum 8. Dezember 2017
gekippt.

Selbsthilfe - was ist das eigentlich?

Ein kurzer Film erklärt es:

Selbsthilfegruppen unterstützen Menschen dabei, ihre Suchterkrankung zu bewältigen.
Wie das konkret aussieht und was in einer Selbsthilfegruppe passiert, zeigt das Video.

 

 

 

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Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot soll fallen?

Die Landesregierung Baden-Württemberg plant eine Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung, das sogenannte „Nächtliche Alkoholverkaufsverbot“ soll gekippt werden.

Zu diesem Vorhaben wendet sich die BWAG an das Innenministerium Baden-Württemberg. Sie schreibt aus Sicht der Menschen und Familien, denen Alkohol im umfassenden Sinn zum Verhängnis geworden war und die dank einer Sucht-Reha-Maßnahme und der Teilnahme an einer Sucht-Selbsthilfegruppe heute wieder ein normales Leben führen können.

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ladenöffnung in Baden-Württemberg

Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom März 2010, bekannt als „Nächtliches Alkoholverkaufsverbot“, soll laut Koalitionsvertrag gekippt werden.

Das Gesetz ist eine wirksame Maßnahme der Schadensbegrenzung sowie Sucht- und Gewaltprävention. Soll diese nun tatsächlich aufs Spiel gesetzt werden?

Der Entwurf geht davon aus, dass durch die Änderung des Gesetzes „keine erheblichen Auswirkungen auf die … sozialen Verhältnisse zu erwarten“ sind.

Diesem Denkansatz widerspricht die BWAG vehement, denn die geplante Gesetzesänderung hat lediglich die offensichtlichen Auswirkungen missbräuchlichen Alkoholkonsums im Blick, nicht jedoch die familiären Auswirkungen hinter Wohnungstüren.

Ein Wegfall des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots begünstigt nicht nur das destruktive Verhalten missbräuchlich und krankhaft Alkohol konsumierender Menschen, sondern verschärft in hohem Maß die Lebenssituation unzähliger Familien und insbesondere von Kindern, die keine politische Lobby haben, die sich für ihren Schutz einsetzt.

Die durch das Alkohol-Nachtverkaufsverbot vordergründig Betroffenen sind suchtkranke Menschen. Deren suchtspezifisches Verhalten ist es, ihre Alkoholvorräte gerade bei Nacht aufzufüllen und durch den ständigen Wechsel der Tankstellen u. a. Einkaufsstätten sowohl eine soziale Auffälligkeit zu vermeiden wie auch jeglicher Intervention durch ihre Umwelt zu entgehen.

Die hinter den Kulissen Betroffenen sind eine hohe Dunkelziffer angehöriger Partner, Eltern und Kinder, die den alkoholbedingten Ausfällen in Form von psychischer Gewalt, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen u. ä. hilflos ausgeliefert sind.

Es ist eine fragwürdige politische Haltung, vorrangig wirtschaftliche Interessen über das Wohl und den Schutz unzähliger Betroffener und Angehöriger zu stellen. Und es ist eine fatale Fehleinschätzung der Suchterkrankung, wenn bei missbräuchlich konsumierenden sowie bei alkoholkranken Menschen das Verantwortungsbewusstsein mündiger Bürger vorausgesetzt wird.

Fakt ist – und diese Erfahrung haben wir mit unseren Familien auf leidvolle Weise gemacht – dass missbräuchlich Konsumierende immer weniger und suchtkranke Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihren Alkoholkonsum und die daraus resultierenden Verhaltensweisen verantwortlich zu steuern.

Unser Denken und Streben als suchtkranke Menschen richtete sich aufgrund unseres zwanghaften körperlichen und seelischen Verlangens, je tiefer wir in die Suchtdynamik hineingerieten, umso mehr der Beschaffung und Vorratssicherung alkoholischer Getränke. Für uns ging es darum, unsere Entzugserscheinungen zu jeder Tages- und Nachtzeit zu bekämpfen. Die Zeiten des Genusses waren längst Vergangenheit und das Ergehen unserer Partner und das Kindeswohl unseres Nachwuchses war uns dabei zunehmend gleichgültig.

Resümee

  1. Der gesunde Bürger benötigt keine nächtlichen Einkaufsmöglichkeiten. Er ist in der Lage, sein Trinkverhalten zu steuern und seine Einkäufe zu normalen Geschäftszeiten zu tätigen. Und sollte bei einem gemütlichen Abend tatsächlich der Vorrat an Alkoholika einmal ausgehen – wo ist das Problem?
  1. Eine Einschränkung der nächtlichen Verfügbarkeit von Alkoholika ist eine wirksame Schadensbegrenzung sowohl für Kommunen wie von Sucht betroffene Familien.
  1. Die Landesregierung muss nicht nur für eine florierende Wirtschaft sorgen, sie hat auch eine Fürsorgepflicht für die Schwachen der Gesellschaft.
  1. Das durch die Landesregierung gesetzte Signal „keine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Alkohol“ soll erhalten bleiben. Daher fordert die BWAG die Landesregierung auf, die genannten Gesetze voneinander abzukoppeln und das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in der bisherigen Form beizubehalten.

Zahlen

2,65 Mio. Kinder leben mit einem alkoholabhängigen und 30–40.000 Kinder mit einem drogenabhängigen Elternteil (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 2014)

Eine Suchterkrankung erfasst das gesamte Familiensystem, Kinder suchtkranker Eltern erleben eine gravierende Beeinträchtigung und Gefährdung ihrer persönlichen Entwicklung.

In Deutschland gehen wir von 2,6 Millionen Kindern aus, die dauerhaft oder zeitweise von der Alkoholabhängigkeit mindestens eines Elternteils betroffen sind.

In Baden-Württemberg gehen wir von rund 150.000 betroffenen Kindern unter 15 Jahren aus (jedes 7. Kind) aus. Jedes dritte Kind in einer alkoholbelasteten Familie erfährt regelmäßig physische Gewalt – als Opfer und/oder Zeuge (Klein & Zobel, 2001) – und fast

50 % aller kinderpsychiatrischen Patienten einer ambulanten Praxis haben ein suchtkrankes Elternteil (Rosen-Runge, 2002).

 

 

BWAG S3-Praxishilfe

Praxishilfe für Suchtselbsthilfegruppen

für den Umgang mit Gruppenbesuchern, die Alkohol reduziert oder kontrolliert trinken wollen.

 

Anlass

S3-Leitlinie zu alkoholbezogenen Störungen (www.dg-sucht.de/s3-leitlinien)

GRUNDSÄTZLICHES

Die "Reduktion des Alkoholkonsums" wurde als Gesundheitsziel in die Sozialgesetzgebung aufgenommen. So beschlossen vom Bundestag am 18.06.2015 im Rahmen des Präventionsgesetzes. Damit sind Modelle reduzierten und kontrollierten Trinkens eine gesetzte Größe in der Reha-Landschaft.

Unsere Selbsthilfegruppen haben offene Türen für alle, die teilnehmen wollen. Und zwar unabhängig von der Motivation ihres Kommens. Mit derselben Selbstverständlichkeit haben unsere Gruppen eine "Hausordnung", zu deren wichtigster Regel die Abstinenzorientierung gehört. Je sicherer wir uns dieser Regel sind, umso gelassener können wir mit anderen Konzepten umgehen. Das heißt, dass wir neuen Gruppenbesuchern eine Chance geben, uns kennen zu lernen und dass wir niemandem etwas überstülpen, jedoch unsere Überzeugung sehr wohl leben und auch darüber reden.

KONKRET

Jede Selbsthilfegruppe entscheidet eigenverantwortlich, inwieweit sie Hilfesuchende aufnimmt, die mit dem Ziel des reduzierten Konsums beziehungsweise kontrollierten Trinkens kommen. Diese Entscheidung ist von der Bereitschaft und Stabilität der Gruppenteilnehmer abhängig. Werden Hilfesuchende aufgenommen, die dieses Ziel verfolgen, werden sie willkommen geheißen. Nach ihrer persönlichen Vorstellung und Darstellung ihres Anliegens werden sie zur Teilnahem am Gruppengeschehen eingeladen. Der Diskussion um Inhalte von Konzepten reduzierten und kontrollierten Trinkens wird kein Raum gegeben, vielmehr liegt der Fokus des Gruppengesprächs auf der Alltagsgestaltung der Anwesenden sowie der Abstinenzorientierung der Gruppenarbeit.

 

Abstinenzorientierung versus Kontrolliertes Trinken

Die BWAG verwirklicht ihren Auftrag auch dadurch, dass sie Stellung bezieht zu Suchtthemen, die ihre Mitglieder aus eigener Erfahrung kennen und die für von Sucht betroffene Menschen relevant sind.

 

In letzter Zeit wird in den Medien immer wieder über Medikamente und Angebote zum Erlernen des sogenannten „kontrollierten Trinkens“ als einer Alternative zur Alkoholabstinenz gesprochen. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die BWAG spricht sich gegen derartige Ansätze aus.

 

Mehr noch, sie hält es für gefährlich, solche Theorien zu verbreiten. Selbst wenn teilweise darauf hingewiesen wird, dass sich "kontrolliertes Trinken" bei bestimmten Indikationen nicht realisieren lässt, kann es bei Betroffenen falsche Hoffnungen wecken. Wenn man sich vorurteilsfrei und offen des Themas annimmt, gibt es einige Vorteile, welche für das kontrollierte Trinken sprechen könnten. Ein Aspekt dürfte sein, dass das kontrollierte Trinken preisgünstiger ist als eine Langzeittherapie. Und dass es eben nicht um Abstinenz und die Gesundung der Betroffenen geht, sondern darum, diese Menschen wieder als Beitragszahler für die Rentenversicherung zu gewinnen. Ob durch diese Konzepte wie erhofft mehr als 10-15% der Gefährdeten und Abhängigen erreicht werden, wird sich noch herausstellen müssen. Ein weiterer Aspekt ist der Betroffene selbst. Viele können sich, zumindest anfänglich, eine vollständige Abstinenz nicht vorstellen. Dies führt dazu, dass sie sich auch nicht vorstellen können, sich überhaupt auf eine Therapie einzulassen. Kritisch anzumerken ist, dass in Bezug auf die Phasen der Alkoholsucht das „Trinken nach einem bestimmten Schema", wie es Konzepte kontrollierten Trinkens sind, ein fast fester Bestandteil der sogenannten kritischen Krankheitsphase ist. In dieser Phase sind die Betroffenen jedoch bereits in ihrer Sucht gefangen. Und nur die Abstinenz könnte das Fortschreiten der Erkrankung stoppen. Der Versuch, das Trinkverhalten zu „kontrollieren", macht deutlich, dass bereits ein Kontrollverlust eingetreten ist. Und dann wird versucht, wieder die „Kontrolle“ zu gewinnen. Dies führt jedoch weder zu einer Befriedigung des Trinkverlangens noch zum Ausblenden des Saufdrucks. Diese Vorgehensweise stellt vielmehr immense Anforderungen an die Selbstdisziplin des Betroffenen, es muss mühsam erlernt werden und ist sehr anstrengend, denn die Gedanken kreisen ständig um die nächste „Trinkerlaubnis“. Der Kontrollversuch lässt sich mit einer harten Diät vergleichen, wo nach allgemeiner Erfahrung bekannt ist, dass sie sich nicht sehr lange durchhalten lässt. Somit ist das „Kontrollierte Trinken“ für die Betroffenen mehr eine Qual als ein Nutzen und eine Entspannung. Es ist ein nie enden wollender Kampf. Viele trockene Alkoholiker meinen, nach einer kürzeren oder längeren Abstinenzphase wieder mit Alkohol umgehen zu können. Und nicht wenige verfallen gerade durch entsprechende Publikationen über "Kontrolliertes Trinken" in diesen Irrglauben. Die neuen Therapiekonzepte, welche Reduktion und moderaten Konsum zum Ziel haben, verlängern jedoch meistens den Suchtverlauf. Und die Familien, Partner und Kinder müssen die Last und die Kosten tragen. Daher warnt die BWAG suchtkranke Menschen ausdrücklich davor, „Kontrolliertes Trinken" auszuprobieren. Sie rät, stattdessen Hilfe in einer Suchtberatungsstelle zu suchen und sich über Therapiekonzepte mit dem Ziel der Abstinenz und Gesundung zu informieren. Ein abstinenzorientiertes Konzept ist für folgende Personengruppen unabdingbar: * Menschen mit körperlichen Schäden, welche durch weiteres Trinken verschlechtert werden könnten * Menschen mit schweren Entzugserscheinungen * Menschen, die unter Alkoholeinfluss extreme Verhaltensweisen zeigen * Werdende und stillende Mütter * Menschen, die Medikamente einnehmen, die nicht mit Alkohol kombiniert werden dürfen Nach einer Therapie sollte unbedingt die weitere Stabilisierung mit Hilfe einer Selbsthilfegruppe erfolgen. In Selbsthilfegruppen treffen sich von Sucht betroffene Menschen mit ähnlichen Erfahrungen. Hier kann man sich orientieren und neue Freundschaften und Beziehungen knüpfen. Diese „Nachsorge“ und neue „Verankerung“ wurde für viele ein entscheidender Faktor für ein neues und suchtmittelfreies Leben. Alles andere ist ein Kampf mit dem Suchtmittel, den der Betroffene nicht gewinnen kann. Freiheit beginnt dort, wo die Sucht endet. Ladislaus Toth, Kreuzbund Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

1. Suchtselbsthilfetag am 20.April 2013

250 Besucher beim ersten landesweiten Suchtselbsthilfetag im GENO-Haus in Stuttgart. Die Suchtselbsthilfe wurde erneut als unverzichtbarer Partner im medizinischen Hilfesystem bestätigt. Ihre Bedeutung machte die Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände transparent.

 

Mitreden, Mitgestalten, Weiterentwickeln: Die Baden-Württembergische Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände (BWAG) meldet sich immer lauter zu Wort und kämpft für notwendige politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Rehabilitation suchtkranker Menschen. In der Entwicklung des Gesundheitswesens drängt die Arbeitsgemeinschaft auf Unterstützung der Selbsthilfe und der damit verbundenen ehrenamtlichen Arbeit.

 

„Kliniken, Therapeuten, Ärzte können die Weichen für suchtkranke Menschen neu stellen. Sie können Impulse geben zu einer neuen Lebensführung ohne Suchtmittel, aber die Umsetzung im Alltag müssen sie nach der Therapie und ohne hauptamtliche Hilfe schaffen“, sagt Heinz Banzhaf, Vorsitzender der BWAG. Hier sei die Unterstützung durch die Selbsthilfe dringend erforderlich, die vom Ehrenamt getragen werde. Immerhin erreichen 80 % der suchtkranken Menschen, die regelmäßig eine Suchtselbsthilfegruppe besuchen, eine langfristig abstinente Lebensweise. Im Verbund der Suchtkrankenhilfe übernehmen Betroffene Aufgaben in der Suchtprävention, Motivation, Begleitung, Vermittlung und Nachsorge für suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen. In Selbsthilfegruppen sollen von Sucht betroffene Menschen auf dem Weg zur Abstinenz stabilisiert und ihre Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden. Dies trage auch zur Gesundung von Partnerschaften und Familien bei.

 

Wohlwollende Begegnungen und gute Kooperationen mit Fachdiensten bestätigt Hildegard Arnold, Mitglied der BWAG, während des ersten Suchtselbsthilfetages, der unter dem Motto „Gemeinsame Wege führen weiter“ stand. In verschiedenen Foren diskutierten die Teilnehmer Kriterien guter Kooperation, Vernetzung von Suchtselbsthilfe und Fachdiensten oder Selbsthilfe für junge Erwachsene. Neuen Herausforderungen stellen sie sich im Bereich des „Hinausgehens“: „Wir haben in der Gesellschaft bereits eine beachtliche Akzeptanz erreicht und der Umgang mit der Suchtproblematik ist in der Öffentlichkeit leichter geworden“, sagt Banzhaf. Dennoch gelte es neue Formen der persönlichen Begegnung mit Betroffenen zu finden, um sie in die Selbsthilfegruppen einzuladen.

 

Auf Dauer suchtfrei zu leben stelle Suchtkranke vor große Herausforderungen, bekundete Sonja Lohmüller vom Referat Psychiatrie und Sucht im Sozialministerium. Sie bezeichnete den Zusammenschluss der BWAG als „cleveren Schachzug“, denn damit spreche die Suchtselbsthilfe nicht nur mit einer Stimme, sondern diskutiere auch auf Augenhöhe mit den Verhandlungspartnern und qualifiziere sich für die Betroffenenvertretung in den kommunalen Suchthilfenetzwerken der 43 Stadt- und Landkreise. AOK Baden-Württemberg, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und das Sozialministerium haben die Veranstaltung mit ca. 20.000 Euro gefördert, Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte die Schirmherrschaft übernommen.

 

Den Weg vom Elends- und Verzweiflungsalkoholismus über die erste Abstinenzbewegung bis zur heutigen erfolgreichen Suchtrehabilitation mit dem Angebot von Selbsthilfegruppen zeigte Hansjörg Böhringer als Vorsitzender der Landesstelle für Suchtfragen auf und betonte, dass sich besonders in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich viel getan habe. Rolf Hüllinghorst, ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen in Hamm, schilderte die Entstehungsgeschichte der heutigen Suchtselbsthilfe und die aktuelle Herausforderung, immer neue Wege zu finden, um von Sucht betroffene Menschen anzusprechen.

 

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